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Zitierungen von § 73g SchRegDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73g SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... im automatisierten Verfahren gelten die §§ 68 bis 70 entsprechend. § 73g Kann der Inhalt der elektronischen Registerakte ganz oder teilweise auf Dauer nicht ...