Zitierungen von § 73i SchRegDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73i SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73c SchRegDV (vom 13.07.2017)
... die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen können in der Rechtsverordnung nach § 73i diesbezügliche Verfahrensweisen ganz oder teilweise vorschreiben. (4) ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen können in der Rechtsverordnung nach § 73i diesbezügliche Verfahrensweisen ganz oder teilweise vorschreiben. (4) ... Abgabe der elektronischen Akten § 92a der Grundbuchverfügung entsprechend. § 73i Die Landesregierungen werden ermächtigt, weitere in der Schiffsregisterordnung ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed