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§ 12 - Chemikaliengesetz (ChemG)

neugefasst durch B. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3498, 3991; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Geltung ab 26.09.1980; FNA: 8053-6 Sonstige Vorschriften
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§ 12 (aufgehoben)





Text in der Fassung des Artikels 1 REACH-Anpassungsgesetz G. v. 20. Mai 2008 BGBl. I S. 922 m.W.v. 1. Juni 2008

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Frühere Fassungen von § 12 ChemG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2008Artikel 1 REACH-Anpassungsgesetz
vom 20.05.2008 BGBl. I S. 922

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 ChemG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 ChemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

REACH-Anpassungsgesetz
G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
Artikel 1 REACH-AnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... folgt geändert: a) Die Angaben zum Zweiten Abschnitt und den §§ 4 bis 12 werden wie folgt gefasst: „Zweiter Abschnitt Durchführung der Verordnung ... 10 Vorläufige Maßnahmen § 11 (weggefallen) § 12 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 16 bis 16c werden wie folgt ... „Bundesstelle für Chemikalien" ersetzt. bb) Die Angabe „§ 12 Abs. 2 und" wird gestrichen. cc) Die Wörter „die von ihnen aufgrund ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Chemikalien-Übergangsverordnung
V. v. 18.02.1992 BGBl. I S. 288; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 3 ChemÜV Stoffe, die vor dem 18. September 1981 erstmals in den Verkehr gebracht wurden
... deutsche Behörde im Sinne der Kommissionsentscheidung ist die Anmeldestelle nach § 12 des Chemikaliengesetzes. Die Anmeldestelle beteiligt bei der Bewertung der vorgelegten Unterlagen ... Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bewertung nach § 12 Abs. 2 des ...