§ 15a - Chemikaliengesetz (ChemG)

neugefasst durch B. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3498, 3991; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Geltung ab 26.09.1980; FNA: 8053-6 Sonstige Vorschriften
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§ 15a (aufgehoben)


§ 15a hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 G. v. 23. Juli 2013 BGBl. I S. 2565 m.W.v. 1. September 2013

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Frühere Fassungen von § 15a ChemG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2565
aktuell vorher 09.11.2011Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
aktuell vorher 01.06.2008Artikel 1 REACH-Anpassungsgesetz
vom 20.05.2008 BGBl. I S. 922
aktuellvor 01.06.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 15a ChemG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a ChemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 ChemGuaLiAnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... „Gemische" ersetzt. 24. § 15 wird aufgehoben. 25. § 15a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ... b) Nummer 5a wird wie folgt gefasst: „5a. entgegen § 15a Satz 1 für ein Biozid-Produkt wirbt,". c) In Nummer 10 Buchstabe b wird das ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2565
Artikel 1 EUVO528/2012DG Änderung des Chemikaliengesetzes
...  § 12h Verordnungsermächtigungen". d) Die Angabe zu § 15a wird wie folgt gefasst: „§ 15a (weggefallen)". e) Die ... d) Die Angabe zu § 15a wird wie folgt gefasst: „§ 15a (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 16f wird wie folgt gefasst:  ... nach dem Inverkehrbringen zu erhalten oder erneut anzubringen ist." 9. § 15a wird aufgehoben. 10. § 16f wird aufgehoben. 11. § 20 wird wie ...

REACH-Anpassungsgesetz
G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
Artikel 1 REACH-AnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... die Wörter „und EG-Verordnungen" eingefügt. 6a. Dem § 15a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt auch für eine im ... bb) Nummer 5a wird wie folgt gefasst: „5a. entgegen § 15a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder Abs. 2 Satz 1 für einen gefährlichen ...


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