Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 17 5. VermBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 5. VermBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. VermBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 5. VermBG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... die vor dem 1. Januar 1994 angelegt werden, gilt, soweit Absatz 5 nichts anderes bestimmt, § 17 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1989 (BGBl. I S. 137) - Fünftes ... Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1993 auf Grund eines Vertrags im Sinne des § 17 Abs. 5 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes 1989 angelegt werden, gilt § 17 Abs. 5 und 6 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ... § 17 Abs. 5 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes 1989 angelegt werden, gilt § 17 Abs. 5 und 6 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes 1989. (5) Für vermögenswirksame Leistungen, die vor dem 1. Januar ... Leistungen, die vor dem 1. Januar 1990 auf Grund eines Vertrags im Sinne des § 17 Abs. 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes 1989 über die Begründung einer oder mehrerer Beteiligungen als stiller Gesellschafter ...
§ 18 5. VermBG Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
... Hat sich der Arbeitnehmer in einem Vertrag im Sinne des § 17 Abs. 3 verpflichtet, auch nach dem 31. Dezember 1994 vermögenswirksame Leistungen ... Ist der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Vertrags im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 2 Mitglied in einer Genossenschaft geworden, so kann er die Mitgliedschaft bis zum 30. ... Ist der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Vertrags im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 3 Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geworden, so kann er ... zu vertreten. (5) Hat der Arbeitnehmer nach Absatz 1 einen Vertrag im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 2 oder nach Absatz 2 die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft gekündigt, so ... hat. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer nach Absatz 1 einen Vertrag im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 3 oder nach Absatz 3 die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit beschränkter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 5 AIFM-StAnpG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen." 4. Dem § 17 wird folgender Absatz 15 angefügt: „(15) § 2 Absatz 1 Nummer 1 in der ...

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 18 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres zu übermitteln." 7. Dem § 17 werden die folgenden Absätze 13 und 14 angefügt: „(13) § 3 Absatz ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 13 BeitrRLUmsG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... 15 anderen Arbeitnehmern anlegen kann; die Förderung" ersetzt. 2. Dem § 17 wird folgender Absatz 12 angefügt: „(12) § 2 Absatz 1 Nummer 5 in der ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 12 BürgEntlG-KV Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... hat den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen." 2. Dem § 17 wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) § 14 Absatz 4 Satz 2 in der ...

Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 7 EigRentG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen worden ist." 5. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 8 EigRentG Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... bei einer Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, Abs. 2 bis 4 des Gesetzes oder nach § 17 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes in der am 1. Januar 1989 geltenden Fassung, wenn im Zeitpunkt der ...

Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
G. v. 08.12.2008 BGBl. I S. 2373
Artikel 1 VermBG5ÄndG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... § 4 Abs. 4 Nr. 4 in Höhe von mindestens 30 Euro verfügt." 3. § 17 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) § 4 Abs. 4 Nr. 4 und § 13 ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 10 JStG 2010 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... „§ 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt. 2. Dem § 17 wird folgender Absatz 11 angefügt: „(11) § 13 Absatz 1 Satz 2 in der ...

Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
G. v. 07.03.2009 BGBl. I S. 451
Artikel 2 MiKapBG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... „9 Prozent" ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. 5. § 17 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: „(7) § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 in der ...

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 10 4. StRVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... anzugeben." b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „oder nach § 17 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes in der am 19. Januar 1989 geltenden Fassung" gestrichen. c) In ... Fassung" gestrichen. c) In Absatz 4 werden die Wörter „oder nach § 17 Abs. 5 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der am 19. Januar 1989 geltenden Fassung (BGBl. I S. 137)" gestrichen. 4. ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „und der in § 17 Abs. 5 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der am 19. Januar 1989 geltenden Fassung (BGBl. I S. 137)" gestrichen. b) In ... I S. 137)" gestrichen. b) In Absatz 3 werden die Wörter „oder nach § 17 Abs. 5 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der am 19. Januar 1989 geltenden Fassung (BGBl. I S. 137)" und die Wörter „oder ... geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter „oder nach § 17 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes in der am 1. Januar 1989 geltenden Fassung" sowie die Wörter „in der ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 34 ZuFinG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... 26b des Einkommensteuergesetzes von 80.000 Euro nicht übersteigt." 2. Dem § 17 wird folgender Absatz 17 angefügt: „(17) § 13 Absatz 1 Satz 1 in der ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 111 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... geändert: 1. § 15 Absatz 1 Satz 4 bis 6 wird aufgehoben. 2. Dem § 17 wird folgender Absatz 16 angefügt: „(16) Zur Abwicklung von Verträgen, ...