Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besondere Anforderungen erfüllt:
- 1.
- Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;
- 2.
- es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen;
- 3.
- seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.
§ 3 Min/TafelWV Amtliche Anerkennung ... Anerkennung wird auf Antrag erteilt. Sie setzt voraus, daß die Anforderungen nach § 2 erfüllt sind und dies unter 1. geologischen und hydrologischen, 2. ... gewonnen worden ist, bescheinigt hat, daß es den Anforderungen nach den §§ 2 und 4 entspricht und die Einhaltung der in Anlage 1 genannten Nutzungsvoraussetzungen seiner ...
Artikel 1 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
§ 1 TrinkwV Anwendungsbereich ... Diese Verordnung gilt nicht für 1. natürliches Mineralwasser im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung , 2. Wasser, das Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes ist, ...
V. v. 03.01.2018 BGBl. I S. 99
neugefasst B. v. 10.03.2016 BGBl. I S. 459; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159