Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von
§ 5 Absatz 4 darstellen:
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- Flutlichtanlagen,
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- nicht überdachte Stellplätze bis insgesamt 100 m²,
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- nicht überdachte Lagerflächen bis 300 m²,
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- Einrichtung von Sport- und Spielflächen,
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- Werbeanlagen,
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- Zugänge und Zufahrten,
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- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen,
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- Änderungen der äußeren Gebäudegestaltung,
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- Nutzungsänderungen durch Solaranlagen an Dach und Wänden,
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- Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen,
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- Instandhaltungsmaßnahmen,
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- Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere die Umwandlung von Tennen- oder Rasenspielflächen in Kunststoffrasenspielflächen,
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- Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen,
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- Erweiterung der Sanitär- und Umkleidebereiche,
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- Neubau von Garagen,
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- Umbau der Spielflächen nach dem Stand der Technik,
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- Umbau von Anlagen zur Erfüllung immissionsschutzrechtlicher und anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen,
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- Beregnungsanlagen,
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- Modifizierung der Sportanlage, insbesondere durch den Neubau von Spiel- und Klettergeräten, Trimm- und Kräftigungsgeräten, Kletterwänden oder Boulebahnen,
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- Rückbau von Teilen der Anlage,
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- Lärmschutzmaßnahmen,
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- Neubau von Vereinsheimen und
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- Neubau oder Austausch von Lautsprecheranlagen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1468
Artikel 1 2. BImSchV18ÄndV ... eingefügt. 3. Der bisherige Anhang wird Anhang 1. 4. Folgender Anhang 2 wird angefügt: „Anhang 2 Maßnahmen, die in der Regel ... Anhang wird Anhang 1. 4. Folgender Anhang 2 wird angefügt: „ Anhang 2 Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § ...