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II. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 22.11.2005 BGBl. I S. 3197
Geltung ab 26.11.2005; FNA: 1103-4-21 Bundesregierung

II.



Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden übertragen:

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) Ziff. V., die Zuständigkeiten für

a)
die Grundsatzfragen und die Koordinierung der Europapolitik (außer ECOFIN), insbesondere die Weisungsgebung für den AStV I; die Strukturpolitik, die EU-Kohäsionsfonds, die transeuropäischen Netze;

b)
die Koordinierung der Lissabon-Strategie; den Verwaltungsaufbau Osteuropa, GUS und Balkan; die bilateralen Regierungsausschüsse für Wirtschaftsfragen mit EU-Mitgliedstaaten; einzelne EU-Abkommen und Kooperationen;

c)
das Recht der Europäischen Union; die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichten; die Beihilfekontrollpolitik;

2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Zuständigkeiten für

a)
den Verkehr und die Raumfahrt;

b)
die Patente und die Erfinderförderung;

c)
die Forschung und Entwicklung und die Innovation in der Wirtschaft; die KMU; die Unternehmensgründungen.

Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.