Zitierungen von § 6 BNV
interne Verweise§ 8 BNV Abrechnung über die Vergütung aus Nebentätigkeiten ... eine Abrechnung über die ihnen zugeflossenen Vergütungen im Sinne des § 6 vorzulegen, wenn die Vergütungen 500 Euro (brutto) im Kalenderjahr übersteigen. In den ... Vergütungen 500 Euro (brutto) im Kalenderjahr übersteigen. In den Fällen des § 6 Abs. 5 sind auch Ruhestandsbeamte und frühere Beamte hierzu ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPostleistungszulagenverordnung (PostLZulV)
V. v. 03.12.1996 BGBl. I S. 1833; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3737
§ 9 PostLZulV Übergangsregelung ... Werden bis zum 31. Dezember 1996 stückbezogene Vergütungen auf Grund des § 6 der Bundesnebentätigkeitsverordnung gezahlt, so sind diese auf den Höchstbetrag nach ...
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