Die Prüfung besteht nach Maßgabe der §§
5 und
6 aus jeweils einer schriftlichen Prüfung
- 1.
- der Qualifikationsschwerpunkte des "Grundlegenden Teils"
- a)
- Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft,
- b)
- Versicherungsbetriebslehre,
- c)
- Allgemeines Recht und Versicherungsrecht,
- 2.
- eines Themenbereichs des "Funktionsorientierten Teils",
- 3.
- eines Themenbereichs des "Produktorientierten Teils" sowie
- 4.
- einer mündlichen Prüfung des Qualifikationsschwerpunktes "Kommunikation und Management".