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§ 3 - 12. Ausnahmeverordnung zur StVO (12. StVOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 18.03.2005 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.10.2009 BGBl. I S. 3678
Geltung ab 30.03.2005; FNA: 9233-1-3-12 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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Frühere Fassungen von § 3 12. Ausnahmeverordnung zur StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.11.2009Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
vom 26.10.2009 BGBl. I S. 3678

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 12. Ausnahmeverordnung zur StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 12. StVOAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. StVOAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
V. v. 26.10.2009 BGBl. I S. 3678
Artikel 1 1. StVOAusnV12ÄndV
... § 3 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die durch Artikel 4 ...