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Zitierungen von § 31a SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31a SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 53 SEG Schadensersatz
... Ansprüche anzurechnen. (4) Ersatzansprüche gegen andere Personen sowie nach § 31a des Soldatengesetzes bleiben ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 91a SVG Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung (vom 09.08.2019)
... worden ist. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme der Zahlung nach § 31a des Soldatengesetzes . (2) § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 5 SVReformG Änderung des Soldatengesetzes
... 2 des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach § 58 oder § 59" ersetzt. 7. § 31a Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Dienstherr kann die Zahlung nach Absatz 1 ...

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362
Artikel 6 BPflRÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 31 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen". 2. In § 20 ... 28a und 30a Absatz 7" ersetzt. 5. Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt: „§ 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei ... 5. Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt: „§ 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen (1) Hat ein Soldat ...
Artikel 10 BPflRÄndG Änderung weiterer Vorschriften
...  „Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme der Zahlung nach § 31a des ...
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