§ 2 - DSL Bank-Umwandlungsgesetz (DSLBUmwG)

§ 2 Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber



Die Anteilsinhaber der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank übernehmen das Grundkapital der Aktiengesellschaft in Höhe von 113.750.000 Deutsche Mark, das in 56.875.000 Stückaktien eingeteilt ist. Den Anteilsinhabern steht die folgende Zahl von Aktien zu:

1.
Bundesrepublik Deutschland: 56.340.575

2.
Land Berlin: 356.283

3.
Freistaat Bayern: 178.141.

Ferner steht der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern eine Aktie in Bruchteilsgemeinschaft jeweils zur Hälfte zu.



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