§ 6 - DSL Bank-Umwandlungsgesetz (DSLBUmwG)

§ 6 Erste Hauptversammlung


§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Vorstand beruft die erste Hauptversammlung spätestens bis zum 31. März 2000 ein. Diese Hauptversammlung wählt zehn Mitglieder des Aufsichtsrats. Zehn weitere Aufsichtsratsmitglieder werden nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt.

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Zitierungen von § 6 DSLBUmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DSLBUmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DSLBUmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 DSLBUmwG Aufsichtsrat
... und Landesrentenbank. Ihre Amtszeit endet mit der Wahl des Aufsichtsrats durch die nach § 6 einzuberufende Hauptversammlung. (2) Die §§ 95 bis 104 mit Ausnahme des ...


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