Zitierungen von § 13a StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 StromStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2018)
... Verbindung mit § 9 Absatz 2, § 4 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 7 oder § 13a Absatz 3 Satz 2 , entgegen § 4 Absatz 5 Satz 2, entgegen § 11 Absatz 4 oder entgegen § 11 Absatz 5 ... 2. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 8 Satz 1 oder § 13a Absatz 3 Satz 2 , entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 17c Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... eines Kalenderjahres mindestens 10.000 Euro beträgt." 13. § 13a Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Steuerschuldner nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 6 7. VerbrStÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 3 Absatz 2a entsprechend." 7. § 13a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... j) Nach der Angabe zu § 13 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 13a Differenzversteuerung". k) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 2 des Gesetzes" ersetzt. 18. Nach dem neuen § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Differenzversteuerung (1) Das ... 18. Nach dem neuen § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Differenzversteuerung (1) Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass Inhaber von ... sowie § 4 Absatz 2 bis 4 gelten sinngemäß." 19. Nach § 13a werden die folgenden §§ 14 und 14a eingefügt: „§ 14 ... 1. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 6 oder § 13a Absatz 3 Satz 2, entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 17c Absatz 4 Satz 1, auch ... 2. entgegen § 4 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 6 oder § 13a Absatz 3 Satz 2, entgegen § 4 Absatz 5 Satz 2, entgegen § 11 Absatz 4 oder entgegen ...


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