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§ 32 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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§ 32 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen



1Nachdem der Wahltag bestimmt ist, fordern die Kreis- und Landeswahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge auf und weisen auf die Voraussetzungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen nach § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes hin. 2Sie geben bekannt, wo und bis zu welchem Zeitpunkt die Anzeigen nach § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes und die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen und weisen auf die Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge, auf die Zahl der in bestimmten Fällen beizubringenden Unterschriften und Nachweise sowie auf die mit den Wahlvorschlägen vorzulegenden Erklärungen, Niederschriften und Versicherungen hin (§§ 20, 21 und 27 des Bundeswahlgesetzes).



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Frühere Fassungen von § 32 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.05.2013Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... die gleichzeitige Versendung einer Mitteilung an die Wohnanschrift." 12. § 32 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 11, 16 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1, § 32 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2, § 33 in der Überschrift und Abs. 1 Satz 1 und 2 ...