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Anlage 22 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste



Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 38





 

Frühere Fassungen von Anlage 22 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.02.2020Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 27.03.2008 BGBl. I S. 476
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 22 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 22 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.05.2013)
... anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind, jeweils nach dem Muster der Anlage 22 ; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... 4. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Landeslistenbewerber ( Anlage 22 ), 5. die Vordrucke für die Bescheinigung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 6 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b
... Anlage 22 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 1) Rückseite der Zustimmungserklärung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... an Eides statt zur Bewerberaufstellung im Wahlkreis". d) Die Angabe zu Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage 22 (zu § 39 ... Angabe zu Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur ... anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind, jeweils nach dem Muster der Anlage 22 ; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes ... „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ... „Tag der Geburt" durch das Wort „Geburtsdatum" ersetzt. 18. Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dem Anhang 5 zu dieser Verordnung ersichtliche Rückseite angefügt. 19. Die Anlage 22 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 1) wird wie folgt geändert: a) In der ...