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Anlage 22 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 38
Text in der Fassung des Artikels 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 13. Februar 2020 BGBl. I S. 199 m.W.v. 22. Februar 2020
Frühere Fassungen von Anlage 22 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.02.2020 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199 |
aktuell vorher | 01.04.2008 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 27.03.2008 BGBl. I S. 476 |
aktuell | vor 01.04.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 22 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 22 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.05.2013)
... anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind, jeweils nach dem Muster der Anlage 22 ; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... 4. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Landeslistenbewerber ( Anlage 22 ), 5. die Vordrucke für die Bescheinigung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitat in folgenden Normen
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 6 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b
... Anlage 22 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 1) Rückseite der Zustimmungserklärung und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... an Eides statt zur Bewerberaufstellung im Wahlkreis". d) Die Angabe zu Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt gefasst: Anlage 22 (zu § 39 ... Angabe zu Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt gefasst: Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur ... anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind, jeweils nach dem Muster der Anlage 22 ; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ... Tag der Geburt" durch das Wort Geburtsdatum" ersetzt. 18. Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dem Anhang 5 zu dieser Verordnung ersichtliche Rückseite angefügt. 19. Die Anlage 22 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 1) wird wie folgt geändert: a) In der ...
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