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Anlage 27 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1)



Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 44 - 45





 

Frühere Fassungen von Anlage 27 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834
aktuell vorher 31.03.2017Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 24.03.2017 BGBl. I S. 585
aktuell vorher 18.05.2013Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 27 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 27 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 BWO Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde (vom 01.07.2019)
... Gemeindebehörde macht spätestens am sechsten Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 27 Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und Wahlräume öffentlich bekannt; an ... (2) Die Wahlbekanntmachung oder ein Auszug aus ihr mit den Nummern 1, 3, 4 und 6 der Anlage 27 ist vor Beginn der Wahlhandlung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum ...
§ 49 BWO Ausstattung des Wahlvorstandes (vom 18.05.2013)
... 7. Abdruck der Wahlbekanntmachung oder Auszug aus ihr mit den Nummern 1, 3, 4 und 6 der Anlage 27 , 8. Verschlussmaterial für die Wahlurne, 9. Verpackungs- und ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein." 21. In Anlage 27 (zu § 48 Absatz 1) wird in Nummer 3 im letzten Absatz nach dem letzten Satz folgender Satz ...

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung der Bundeswahlordnung
... Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen." 8. Anlage 27 (zu § 48 Absatz 1) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. Jeder ...

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 10. ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... Straße 45" gestrichen. 43. Es werden ersetzt: a) in Anlage 27 (zu § 48 Absatz 1) das Wort „Wahlzelle" durch das Wort „Wahlkabine", ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... durch das Wort „telefonisch" ersetzt. 34. In Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) Nr. 5 Satz 2 wird jeweils das Wort „Wahlumschlag" durch das Wort ...