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Anlage 31 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
Text in der Fassung des Artikels 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 13. Februar 2020 BGBl. I S. 199 m.W.v. 22. Februar 2020
Frühere Fassungen von Anlage 31 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.02.2020 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199 |
aktuell vorher | 31.03.2017 | Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24.03.2017 BGBl. I S. 585 |
aktuell vorher | 11.12.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378 |
aktuell | vor 11.12.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 31 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 31 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 75 BWO Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (vom 11.12.2008)
... des Briefwahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 31 zu fertigen. Dieser sind beizufügen 1. die Stimmzettel und ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... für die Wahlniederschriften zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses ( Anlage 31 ) für seinen Wahlkreis, soweit nicht der Landeswahlleiter die Beschaffung ... der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitat in folgenden Normen
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 8 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 21
... Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 1) erhält die aus dem Anhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 23. Die Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) erhält die aus dem Anhang 9 zu dieser Verordnung ersichtliche ...
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 10. Anlage 13 (zu ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher." 36. Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2.1 Satz 1 wird das ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 1) erhält die aus dem Anhang 7 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 21. Die Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) erhält die aus dem Anhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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