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Zitierungen von § 2 Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PrfgZÖGlStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrfgZÖGlStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage PrfgZÖGlStV (zu § 2) Aufstellung der gleichgestellten Prüfungszeugnisse
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