Eingangsformel - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin - Gartenbau (GartenKBerPrV k.a.Abk.)

V. v. 12.07.1994 BGBl. I S. 1593; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 23.07.2001 BGBl. I S. 1663
Geltung ab 24.07.1994; FNA: 806-21-7-42 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Auf Grund des § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der zuletzt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2256) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:



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