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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin - Gartenbau
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GartenKBerPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GartenKBerPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 GartenKBerPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 3 GartenKBerPrV Gliederung und Inhalt der Prüfung
... Markt und Betrieb. (2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich ...
§ 7 GartenKBerPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
... Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung gemäß § 5 Abs. 4 und in der Prüfung gemäß § 5 Abs. 5 zu bilden. Für den Teil ... der Prüfung gemäß § 5 Abs. 4 und in der Prüfung gemäß § 5 Abs. 5 zu bilden. Für den Teil Markt und Betrieb ist eine Note als arithmetisches Mittel ...
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