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Anlage 3 - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)

neugefasst durch B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1384
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer)



Abb. Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer) Seite 1 (BGBl. 2017 I S. 373)


Abb. Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer) Seite 2 (BGBl. 2017 I S. 374)


Abb. Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer) Seite 3 (BGBl. 2017 I S. 375)


Abb. Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer) Seite 4 (BGBl. 2017 I S. 376)






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 BinSchEO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2017Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 02.03.2017 BGBl. I S. 330
aktuell vorher 05.06.2014Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610
aktuellvor 05.06.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 BinSchEO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BinSchEO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchEO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BinSchEO Vorläufige Eichbescheinigung (vom 05.06.2014)
... und zwar 1. bei Verfahren nach dem zweiten Abschnitt entsprechend dem Muster der Anlage 3 ; 2. bei Verfahren nach dem dritten Abschnitt entsprechend dem Muster der Anlage 4. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 8 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffseichordnung
... 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer) Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer) Anlage 4 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.03.2017 BGBl. I S. 330
Artikel 2 4. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 1 Änderung der Binnenschiffseichordnung Die Anlagen 1 bis 6 der Binnenschiffseichordnung vom 30. Juni 1975 (BGBl. I S. 1785), die zuletzt durch Artikel ... Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer) Seite 8 (BGBl. 2017 I S. 372)] Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer)  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... die Angabe „Anlage 1" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „Anlage 3 " durch die Angabe „Anlage 2" ersetzt. 5. § 12 wird wie folgt ... zwar 1. bei Verfahren nach dem zweiten Abschnitt entsprechend dem Muster der Anlage 3 ; 2. bei Verfahren nach dem dritten Abschnitt entsprechend dem Muster der Anlage 4. ... Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer) Anlage 3 : Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer) Anlage 4: ... 12. Die Anlage 1 wird aufgehoben. 13. Die bisherigen Anlagen 2 und 3 werden die Anlagen 1 und 2. 14. Die Anlagen 4 und 5 werden aufgehoben. 15. ... 4 und 5 werden aufgehoben. 15. Die bisherigen Anlagen 6 und 7 werden die Anlagen 3 und 4. 16. Die bisherige Anlage 8 wird Anlage 5 und wird wie folgt gefasst:  ...