Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)

neugefasst durch B. v. 21.02.1996 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4650
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 1101-8 Bundestag
|
Erster Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
§ 2 Schutz der freien Mandatsausübung
§ 3 Wahlvorbereitungsurlaub
§ 4 Berufs- und Betriebszeiten
Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 5 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 6 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 7 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 8 Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
§ 9 Hochschullehrer
§ 10 Wahlbeamte auf Zeit
Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages
§ 11 Abgeordnetenentschädigung
§ 12 Amtsausstattung
§ 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
§ 14 Kürzung der Kostenpauschale
§ 15 Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder
§ 16 Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
§ 17 Dienstreisen
Fünfter Abschnitt Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
§ 18 Übergangsgeld
§ 19 Anspruch auf Altersentschädigung
§ 20 Höhe der Altersentschädigung
§ 21 Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
§ 22 Gesundheitsschäden
§ 23 Versorgungsabfindung
§ 24 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
§ 25 Hinterbliebenenversorgung
§ 25a Versorgungsausgleich
§ 25b Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
§ 26 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Sechster Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
§ 27 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 28 Unterstützungen
Siebenter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 29 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 30 (aufgehoben)
§ 31 Verzicht, Übertragbarkeit
§ 32 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
§ 33 (aufgehoben)
§ 34 Ausführungsbestimmungen
Neunter Abschnitt Übergangsregelungen
§ 35 Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz
§ 35a Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz
§ 35b Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
§ 35c Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
§ 36 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 37 Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder
§ 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
§ 38a
§ 38b Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
§ 40 Gekürzte Versorgungsabfindung
§ 41 Fortsetzung der Todesfallversicherung
§ 42 Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung
§ 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes
§ 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit des Abgeordneten
§ 44a Unabhängigkeit des Mandats
§ 44b (aufgehoben)
§ 44c Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
§ 44d Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
§ 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
§ 45 Anzeigepflicht
§ 46 Rechtsanwälte
§ 47 Veröffentlichung
§ 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden)
§ 49 Interessenverknüpfung im Ausschuss
§ 50 Rückfrage
§ 51 Verfahren bei Verstößen
§ 52 Ausführungsbestimmungen
§ 52a Übergangsregelung
Zwölfter Abschnitt Fraktionen
§ 53 Fraktionsbildung
§ 54 Rechtsstellung
§ 55 Aufgaben
§ 56 Organisation
§ 57 Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten
§ 58 Geld- und Sachleistungen
§ 59 Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung
§ 60 Rechnungslegung
§ 61 Rechnungsprüfung
§ 62 Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed