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Artikel 102a - Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)

Artikel 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union


Artikel 102a hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Personen, die in einem dieser Staaten ihre berufliche Niederlassung haben, können das Verfahren zur Aufnahme in eine von dem Insolvenzgericht geführte Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abwickeln. Über Anträge auf Aufnahme in eine Vorauswahlliste ist in diesen Fällen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden. § 42a Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von Artikel 102a EGInsO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2010Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2248

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 102a EGInsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 102a EGInsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGInsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

EMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 9 EMIR-AG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
...  Artikel 102a des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 5. Dezember ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 3 DLRLJuUG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
... Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885) geändert worden ist, wird folgender Artikel 102a eingefügt: „Artikel 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der ... geändert worden ist, wird folgender Artikel 102a eingefügt: „Artikel 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union  ...