Artikel 103b - Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)

Artikel 103b Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze


Artikel 103b wird in 1 Vorschrift zitiert

Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 9. April 2004 eröffnet worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.

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Zitierungen von Artikel 103b EGInsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 103b EGInsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGInsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 3 InsVerfVereinfG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
... 1" durch die Angabe „§ 30 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 2. Nach Artikel 103b wird folgender Artikel 103c eingefügt: „Artikel 103c ...


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