Aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen und aus Entscheidungen gemäß §
37 Abs. 2 findet die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der
Zivilprozeßordnung statt.
§ 40 VerschG ... das Verfahren sind § 13 Abs. 1, §§ 14 bis 17, 22, 22a, 24 bis 38 entsprechend anzuwenden; im übrigen gelten die besonderen Vorschriften der §§ 41 ...