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Zitierungen von § 17 Verschollenheitsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 VerschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerschG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 VerschG
...  (2) Es gelten dafür die besonderen Vorschriften der §§ 14 bis ...
§ 31 VerschG
... Für das Verfahren gelten die §§ 17 und 18. (2) Vor der Entscheidung ist den Antragsberechtigten und dem, der die ...
§ 33a VerschG
... der Antrag unstatthaft. (3) Für das Änderungsverfahren gelten §§ 17 , 18, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe c, §§ 20, 21, 23 bis 29, § 30 Abs. 2, ...
§ 40 VerschG
... das Verfahren sind § 13 Abs. 1, §§ 14 bis 17 , 22, 22a, 24 bis 38 entsprechend anzuwenden; im übrigen gelten die besonderen Vorschriften ...