interne Verweise§ 38 EuRAG Mitteilungspflichten gegenüber anderen Staaten (vom 18.05.2017) ... niedergelassene europäische Rechtsanwälte, sofern die Mitteilung nicht schon nach § 9 erfolgt ist. Ist der Rechtsanwaltskammer nach § 112h der Bundesrechtsanwaltsordnung ... nach Absatz 1 um einen entsprechenden Hinweis. (3) Die Vorschriften des § 9 sind entsprechend anzuwenden auf Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen und in einem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ... erhält hierüber vom Prüfungsamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 6 bis 36 und 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der ... niedergelassene europäische Rechtsanwälte, sofern die Mitteilung nicht schon nach § 9 erfolgt ist. Ist der Rechtsanwaltskammer nach § 112h der Bundesrechtsanwaltsordnung eine ... die Mitteilung nach Absatz 1 um einen entsprechenden Hinweis. (3) Die Vorschriften des § 9 sind entsprechend anzuwenden auf Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen und in einem ...
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