Zitierungen von § 16 EuRAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuRAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a EuRAG Entscheidung über den Antrag (vom 18.05.2017)
... Das Prüfungsamt bestätigt den Eingang des Antrags nach § 16 Absatz 1 innerhalb eines Monats. Innerhalb dieser Frist teilt es der antragstellenden Person auch ... lehnt den Antrag ab, wenn die antragstellende Person keine Zugangsberechtigung im Sinne des § 16 Absatz 1 und 2 besitzt oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt. (3) Das ... 3 Satz 1 Nummer 2 als ausgeglichen anzusehen sind. (5) Wer die Voraussetzungen des § 16 unmittelbar erfüllt oder die Eignungsprüfung besteht, erhält hierüber vom ... Rechtsanwaltschaft zugelassen. (6) Das Verwaltungsverfahren nach dieser Vorschrift und § 16 kann elektronisch und über eine einheitliche Stelle nach den §§ 71a bis 71e des ...
§ 21 EuRAG Prüfungsleistungen (vom 01.08.2021)
... erworben hat. Ein Antrag nach Satz 1 soll möglichst zusammen mit dem Antrag nach § 16 Absatz 1 gestellt werden. Das Prüfungsamt kann vor dem Erlass von Prüfungsleistungen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 2 SyndAnwNRG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ... 5. In § 13 Absatz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation". b) Die Angabe zu § 16 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 16 Antrag auf Feststellung ... b) Die Angabe zu § 16 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 16 Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation § 16a ... „Teil 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation". 10. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 und 16a ersetzt: „§ 16 Antrag auf ... einer gleichwertigen Berufsqualifikation". 10. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 und 16a ersetzt: „§ 16 Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen ... 10. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 und 16a ersetzt: „ § 16 Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation (1) Eine Person, die ... den Antrag (1) Das Prüfungsamt bestätigt den Eingang des Antrags nach § 16 Absatz 1 innerhalb eines Monats. Innerhalb dieser Frist teilt es der antragstellenden Person auch mit, ob ... lehnt den Antrag ab, wenn die antragstellende Person keine Zugangsberechtigung im Sinne des § 16 Absatz 1 und 2 besitzt oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt. (3) Das Prüfungsamt ... 3 Satz 1 Nummer 2 als ausgeglichen anzusehen sind. (5) Wer die Voraussetzungen des § 16 unmittelbar erfüllt oder die Eignungsprüfung besteht, erhält hierüber vom ... erhält hierüber vom Prüfungsamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 6 bis 36 und 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der ... Rechtsanwaltschaft zugelassen. (6) Das Verwaltungsverfahren nach dieser Vorschrift und § 16 kann elektronisch und über eine einheitliche Stelle nach den §§ 71a bis 71e des ... Recht erworben hat. Ein Antrag nach Satz 1 soll möglichst zusammen mit dem Antrag nach § 16 Absatz 1 gestellt werden. Das Prüfungsamt kann vor dem Erlass von Prüfungsleistungen eine ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 9 BQFGEG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate ist." 4. In § 16 Absatz 1 werden die Wörter „Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der ...


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