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Zitierungen von § 34 EuRAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuRAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 RAuNOBRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... das Wort „Mitteilungspflichten" gestrichen. b) Nach der Angabe zu § 34 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 34a Mitteilungspflichten". ... folgt gefasst: „(2) § 10 gilt entsprechend." 13. In § 34 Nr. 3 wird die Angabe „§ 160 Abs. 1" durch die Angabe „§ 160 Abs. 1 ... 1" durch die Angabe „§ 160 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 14. Nach § 34 wird folgender § 34a eingefügt: „§ 34a Mitteilungspflichten ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 2 SyndAnwNRG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ... 5. In § 13 Absatz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 2 RASvStG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... jeweils durch das Wort „Rechtsanwaltskammer" und in § 34 Nr. 3 das Wort „Landesjustizverwaltungen" durch das Wort ... 14 Abs. 1 und 3, § 16 der Bundesrechtsanwaltsordnung" gestrichen. 2a. § 34 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: „4. § 161 ist nicht anzuwenden." ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... erhält hierüber vom Prüfungsamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 6 bis 36 und 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der ... 3 sowie die §§ 74, 74a, 195, 197a bis 199, 205 und 205a" ersetzt. 22. § 34 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach den ...
 
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