Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.07.2008 aufgehoben
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§ 2 - Zeitgesetz (ZeitG)

§ 2 Darstellung und Verbreitung der gesetzlichen Zeit



Die gesetzliche Zeit wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt dargestellt und verbreitet.

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