1Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die nach dem
Rahmenbeschluss 2006/960/JI an eine inländische Polizeibehörde übermittelt worden sind, dürfen nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet werden.
2Für einen anderen Zweck oder als Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren dürfen sie nur verwendet werden, wenn der übermittelnde Staat zugestimmt hat.
3Von dem übermittelnden Staat für die Verwendung der Daten gestellte Bedingungen sind zu beachten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1566
Artikel 1 EUStrfVerfG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten § 92b Datenübermittlung ohne Ersuchen § 92c". 2. In § 74 ... § 91 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die §§ 92 bis 92b finden auch im Rahmen des Rechtshilfeverkehrs auf die Staaten Anwendung, welche die Bestimmungen ... benannte Stelle." 5. Nach § 92 werden die folgenden §§ 92a und 92b eingefügt: „§ 92a Inhalt des Ersuchens Die Bewilligung ... Annahme, dass sachdienliche Informationen und Erkenntnisse im Inland vorliegen. § 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933