§ 13 - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 13 Sachliche Zuständigkeit


§ 13 wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) 1Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt vorbehaltlich der §§ 21, 22 und 39 Abs. 2 das Oberlandesgericht. 2Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind unanfechtbar.

(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bereitet die Entscheidung über die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch.

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Zitierungen von § 13 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 IRG Zuständigkeit
... Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt das Oberlandesgericht. § 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Örtlich zuständig ist 1. im Fall der ...
§ 71 IRG Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland (vom 25.07.2015)
... vollstreckt wird, nach § 462a Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strafprozessordnung. § 13 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4, ...
§ 85a IRG Gerichtliches Verfahren (vom 25.07.2015)
... Vollstreckungsbehörde bereitet die Entscheidung vor. (2) § 13 Absatz 1 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die ...
§ 90m IRG Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person (vom 25.07.2015)
... Die Vollstreckungsbehörde bereitet die Entscheidung vor. § 13 Absatz 1 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
...  (2) Für das Verfahren gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § ...

Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
...  (2) Für das Verfahren gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 17.12.2006 BGBl. I S. 3175, 2008 I 1006
Artikel 2 ÜAGuIRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 4 werden vor der Angabe „§ 30 Abs. 2 Satz 2 und 4, Abs. 3" die Angabe „§ 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2," eingefügt, nach der Angabe „§ 31 Abs. 1 und 4," ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... § 11 Spezialität § 12 Bewilligung der Auslieferung § 13 Sachliche Zuständigkeit § 14 Örtliche Zuständigkeit § 15 ...

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... vollstreckt wird, nach § 462a Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strafprozessordnung. § 13 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4, ... Beschluss. Die Vollstreckungsbehörde bereitet die Entscheidung vor. (2) § 13 Absatz 1 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die ... 5 Satz 3 durch Beschluss. Die Vollstreckungsbehörde bereitet die Entscheidung vor. § 13 Absatz 1 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die ...


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