§ 33 - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit


§ 33 wird in 16 Vorschriften zitiert

(1) Treten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung Umstände ein, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so entscheidet das Oberlandesgericht von Amts wegen, auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder auf Antrag des Verfolgten erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung.

(2) Werden nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Umstände bekannt, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so kann das Oberlandesgericht erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheiden.

(3) § 30 Abs. 2 und 3, §§ 31, 32 gelten entsprechend.

(4) Das Oberlandesgericht kann den Aufschub der Auslieferung anordnen.

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Zitierungen von § 33 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 IRG Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
... sowie § 30 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 bis 4, Abs. 3, § 31 Abs. 1 und 4, §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 entsprechend. Zuständig für die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 ...
§ 36 IRG Weiterlieferung
... soll, zulässig wäre. Für das Verfahren gelten die §§ 28 bis 33  ...
§ 40 IRG Rechtsbeistand (vom 13.12.2019)
... die verfolgte Person nicht zu übergeben. Die Bestellung umfasst Verfahren nach § 33 . Falls keine gerichtliche Entscheidung ergeht, die die Auslieferung für ...
§ 45 IRG Durchlieferungsverfahren (vom 13.12.2019)
... die Entscheidung des Oberlandesgerichts herbei. (6) Die §§ 24, 27, 33 Abs. 1, 2 und 4 , § 42 gelten entsprechend, ebenso § 26 Abs. 1 mit der Maßgabe, daß an die ...
§ 61 IRG Gerichtliche Entscheidung
... vor dem Oberlandesgericht gelten die §§ 30, 31 Abs. 1, 3 und 4, §§ 32, 33 Abs. 1, 2 und 4 , § 38 Abs. 4 Satz 2, § 40 Abs. 1 sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes ...
§ 71 IRG Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland (vom 25.07.2015)
... 2, Absatz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4, die §§ 33 , 52 Absatz 3, § 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im ...
§ 79 IRG Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung (vom 02.08.2006)
... keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, der Überprüfung im Verfahren nach § 33 ...
§ 85a IRG Gerichtliches Verfahren (vom 25.07.2015)
... Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33 , 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich ...
§ 90m IRG Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person (vom 25.07.2015)
... Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33 , 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale ...

Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Europäisches Haftbefehlsgesetz (EuHbG)
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1721
Artikel 1 EuHbG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Bewilligungshindernisse geltend zu machen, der Überprüfung im Verfahren nach § 33. Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union  ...

Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 17.12.2006 BGBl. I S. 3175, 2008 I 1006
Artikel 2 ÜAGuIRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... eingefügt, nach der Angabe „§ 31 Abs. 1 und 4," die Angabe „§ 33 ," angefügt, die Angabe „§ 50 Satz 2" gestrichen und die Angabe ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 4 PVNeuRG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Entscheidung, die verfolgte Person nicht zu übergeben. Die Bestellung umfasst Verfahren nach § 33 . Falls keine gerichtliche Entscheidung ergeht, die die Auslieferung für unzulässig ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... Verhandlung § 32 Entscheidung über die Zulässigkeit § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34 Haft zur Durchführung der ...

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 2, Absatz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4, die §§ 33 , 52 Absatz 3, § 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im ... Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33 , 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses ... Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33 , 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses ...


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