interne Verweise§ 91 IRG Vorrang des Zehnten Teils (vom 26.07.2012) ... vor, soweit er abschließende Regelungen enthält. (3) Die §§ 92 bis 92b finden auch im Rahmen des Rechtshilfeverkehrs auf die Staaten Anwendung, welche die ...
§ 92a IRG Inhalt des Ersuchens (vom 26.07.2012) ... Bewilligung eines Ersuchens im Sinne des § 92 Absatz 1 Satz 1 ist nur zulässig, wenn das Ersuchen folgende Angaben enthält: ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1566
Artikel 1 EUStrfVerfG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 92 wird durch folgende Angaben ersetzt: „Übermittlung von Informationen ... einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union § 92 ". b) Nach der Angabe zu § 92 werden folgende Angaben eingefügt: ... der Europäischen Union § 92". b) Nach der Angabe zu § 92 werden folgende Angaben eingefügt: „Inhalt des Ersuchens § 92a ... 92c". 2. In § 74 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§§ 61a und 92 " durch die Angabe „§§ 61a und 92c" ersetzt. 3. Dem § 91 ... 3. Dem § 91 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die §§ 92 bis 92b finden auch im Rahmen des Rechtshilfeverkehrs auf die Staaten Anwendung, welche die ... des Schengen-Besitzstandes anwenden (Schengenassoziierte Staaten)." 4. § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 Übermittlung von Informationen ... Staaten)." 4. § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an ... 2 Buchstabe a des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI benannte Stelle." 5. Nach § 92 werden die folgenden §§ 92a und 92b eingefügt: „§ 92a Inhalt ... 92a Inhalt des Ersuchens Die Bewilligung eines Ersuchens im Sinne des § 92 Absatz 1 Satz 1 ist nur zulässig, wenn das Ersuchen folgende Angaben enthält: ... der Daten gestellte Bedingungen sind zu beachten." 6. Der bisherige § 92 wird § 92c und in Absatz 1 werden nach dem Wort „vorsieht" die Wörter ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 31
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