interne Verweise§ 87b IRG Zulässigkeitsvoraussetzungen (vom 25.07.2015) ... (3) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nicht zulässig, wenn 1. die in § 87a Nummer 2 genannte Bescheinigung unvollständig ist oder der Entscheidung offensichtlich nicht ...
§ 87g IRG Gerichtliches Verfahren (vom 27.11.2020) ... ein Antrag nach § 87i Absatz 1 gestellt, sind dem Betroffenen zudem Abschriften der in § 87a aufgeführten Unterlagen und der Entscheidung gemäß § 87i Absatz 2, keine ...
Zitat in folgenden NormenRahmenbeschluss-Geldsanktionen-E-Rechtsverkehrs-und-Aktenführungsverordnung (RbGeldERAV)
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3582; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363
§ 3 RbGeldERAV Formular ... Internetseite www.bundesjustizamt.de ein Formular elektronisch zur Verfügung, das dem in § 87a Nummer 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen genannten Formblatt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... Eingehende Ersuchen Grundsatz § 87 Vollstreckungsunterlagen § 87a Zulässigkeitsvoraussetzungen § 87b Vorbereitung der ... in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1) vollstreckbar sind. § 87a Vollstreckungsunterlagen Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nur zulässig, ... Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nicht zulässig, wenn 1. die in § 87a Nummer 2 genannte Bescheinigung unvollständig ist oder der Entscheidung offensichtlich nicht ... (1) Die Bewilligungsbehörde hat dem Betroffenen Abschriften der in § 87a bezeichneten Unterlagen zu übersenden. Er erhält Gelegenheit, sich binnen zwei Wochen ... ein Antrag nach § 87i Absatz 1 gestellt, sind dem Betroffenen zudem Abschriften der in § 87a aufgeführten Unterlagen und der Entscheidung gemäß § 87i Absatz 2, keine ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474; zuletzt geändert durch Artikel 6c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
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