interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... 84f Gerichtliches Verfahren § 84g Gerichtliche Entscheidung § 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung § 84i Spezialität ... Art oder Dauer durch die umgewandelte Sanktion nicht verschärft werden. § 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung (1) Die Staatsanwaltschaft darf die ... für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen Die §§ 84 bis 85f sind im Verhältnis zum Königreich der Niederlande, zur Republik Lettland, zur ...
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