interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... § 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung § 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren § 85f Sicherung der weiteren ... gerichtlichen Entscheidung. Die Bewilligungsentscheidung ist unanfechtbar. § 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren (1) Die verurteilte Person soll innerhalb ... für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen Die §§ 84 bis 85f sind im Verhältnis zum Königreich der Niederlande, zur Republik Lettland, zur ...
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