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Zitierungen von § 90i IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90i IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 90g Gerichtliches Verfahren § 90h Gerichtliche Entscheidung § 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung § 90j Ergänzende Regelungen zur ... Sanktionen und gegebenenfalls die Dauer der Bewährungszeit anzugeben sind. § 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung (1) Die Staatsanwaltschaft darf die ...
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