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Zitierungen von § 90j IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90j IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 90k IRG Überwachung der verurteilten Person (vom 25.07.2015)
... Sanktionen, soweit der andere Mitgliedstaat die Überwachung ausgesetzt hat. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Hat die Staatsanwaltschaft die ... oder eines Bewährungshelfers zu unterstellen. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Nach Beginn der Überwachung der ... Sanktion gegen die verurteilte Person verhängen würde. § 90j Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Das Gericht unterrichtet die ... Bewährungsüberwachung wiedergegebene Formblatt zu verwenden. (5) § 90j Absatz 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Gericht die verurteilte Person anstatt ... die Aussetzung zu widerrufen oder die zuvor bestimmte freiheitsentziehende Sanktion nach § 90j Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 zu verhängen, über die Möglichkeit belehrt, von der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 78a GVG (vom 24.08.2017)
... nach den §§ 50, 58 Absatz 2, § 84g Absatz 1, den §§ 84j, 90h Absatz 1, § 90j Absatz 1 und 2 und § 90k Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
...  § 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung § 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung § 90k Überwachung der ... begründen. (3) Die Bewilligungsentscheidung ist unanfechtbar. § 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung (1) Nach der Bewilligung der ... Sanktionen, soweit der andere Mitgliedstaat die Überwachung ausgesetzt hat. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Hat die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung ... Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers zu unterstellen. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Nach Beginn der Überwachung der ... Sanktion gegen die verurteilte Person verhängen würde. § 90j Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Das Gericht unterrichtet die zuständige ... Bewährungsüberwachung wiedergegebene Formblatt zu verwenden. (5) § 90j Absatz 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Gericht die verurteilte Person anstatt ... die Aussetzung zu widerrufen oder die zuvor bestimmte freiheitsentziehende Sanktion nach § 90j Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 zu verhängen, über die Möglichkeit belehrt, von der ...