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Anlage XXV - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage XXV (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen gemäß Europa-Norm)


Anlage XXV wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1988 S. 2033 - 2034)

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Zitierungen von Anlage XXV StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage XXV StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 StVZO Abgase (vom 02.02.2006)
... mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, 1. die den Vorschriften der Anlage XXV oder 2. mit einem Hubraum von weniger als 1.400 Kubikzentimetern, die der Richtlinie ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
...  genehmigt ist, technisch so verbessert worden sind, daß die Vorschriften der Anlage XXV mit Ausnahme des Absatzes 4.1.4 erfüllt sind. Für Fahrzeuge mit weniger als 1.400 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 287
Artikel 1 29. StVZOÄndV
... der Bezeichnung „Personenkraftwagen") aufgehoben. 4. Nach der Anlage XXV wird die aus dem Anhang dieser Verordnung ersichtliche Anlage XXVI eingefügt.  ...