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Zitierungen von Anlage VIII StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage VIII StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 StVZO Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (vom 01.03.2007)
... Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu ... Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die ... Fahrzeug nach Abschluss der Sicherheitsprüfung nach Maßgabe der Nummer 1.3 der Anlage VIII keine Mängel aufweist. Die Vorschriften von Nummer 2.6 der Anlage VIII bleiben ... Nummer 1.3 der Anlage VIII keine Mängel aufweist. Die Vorschriften von Nummer 2.6 der Anlage VIII bleiben unberührt. (5) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass sich die nach ... nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird, und für Prüfmarken in den Fällen der Anlage VIII Nr. 2.4 Satz 5. Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer ... und für Sicherheitsprüfungen ein Prüfprotokoll nach Maßgabe der Anlage VIII zu erstellen und dem Fahrzeughalter oder seinem Beauftragten auszuhändigen. (10) ... ersichtlich ist. (11) Halter von Fahrzeugen, an denen nach Nummer 2.1 der Anlage VIII Sicherheitsprüfungen durchzuführen sind, haben ab dem Tag der Zulassung ... 47 genannten Bestimmungen entspricht, und deren Abgase nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.2 der Anlage VIIIa untersucht werden, sind Plaketten in ...
§ 41a StVZO Druckgasanlagen und Druckbehälter (vom 01.04.2006)
... nach Absatz 5, der Gasanlagenprüfungen nach Absatz 6 und der Untersuchungen nach Anlage VIII Nr. 3.1.1.2 hat nach Anlage XVIIa zu erfolgen. Die Schulung der in Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 und 3 ...
§ 47a StVZO Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen - (vom 01.04.2006)
... die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten ... Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. ... Kraftfahrzeuge, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, gilt Nummer 2.6 der Anlage VIII und für Kraftfahrzeuge, die vorübergehend stillgelegt worden sind, gilt Nummer 2.7 der ... Kraftfahrzeuge, die vorübergehend stillgelegt worden sind, gilt Nummer 2.7 der Anlage VIII entsprechend. (8) Die Bundeswehr, die Bundespolizei und die Polizeien der Länder ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2008)
... mit den Nummern 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2 oder 3, Nummer 3.1.1, 3.1.2 oder 3.2.2 der Anlage VIII über Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen zuwiderhandelt, 15. einer ... des § 29 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 3.1.4.2 Satz 2 Halbsatz 2 der Anlage VIII über die Behebung der geringen Mängel oder Nummer 3.1.4.3 Satz 2 Halbsatz 2 über ... 19. entgegen § 29 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 4.3 Satz 5 der Anlage VIII , Nummer 8.1.1 Satz 2 oder Nummer 8.2.1 Satz 2 der Anlage VIIIc die Maßnahmen nicht duldet ... § 47a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b und Nummer 2 der Anlage VIII das Abgasverhalten seines Kraftfahrzeugs nicht oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt, ... 47a Abs. 7 in Verbindung mit Nummer 2.6 Satz 1 oder 2 oder Nummer 2.7 Satz 2 oder 3 der Anlage VIII über die Untersuchung des Abgasverhaltens bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder bei ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben a der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 23 Abs. 5 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben b der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 23 Abs. 5 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... "Ergänzungsbestimmungen" der Anlage V (aufgehoben) Anlage VIII (Untersuchung der Fahrzeuge) ist ab dem 1. April 2006 anzuwenden. Bis zu diesem Datum ... der Fahrzeuge) ist ab dem 1. April 2006 anzuwenden. Bis zu diesem Datum gilt Anlage VIII in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung. Abweichend von Satz 1 1. ... Fahrzeughalter, die bis zum 1. Juni 1998 nach Nummer 4.1 in Verbindung mit Nummer 6 der Anlage VIII in der vor diesem Zeitpunkt geltenden Fassung a) von der Pflicht zur Vorführung ... durchführen. Für das Anerkennungsverfahren und die Aufsicht gilt Nummer 6 der Anlage VIII in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung, oder b) ... bis zum 1. Juni 1998 nach den Vorschriften vom Nummer 4.3 in Verbindung mit Nummer 6 der Anlage VIII in der vor diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anerkannt sind, auch weiterhin entsprechend diesen ... werden. Für das Anerkennungsverfahren und die Aufsicht gilt Nummer 6 der Anlage VIII in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung. Nummer 4.1 Satz 3 tritt am 18. September 2002 mit ... verlängert wurden, von den Zulassungsbehörden oder von den in Nummer 3.1.1 Anlage VIII genannten Personen neue Prüfplaketten entsprechend § 29 Abs. 2 Nr. 1 auf den amtlichen ... dem 1. Januar 2010 eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit nach Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII bei Hauptuntersuchungen durchzuführen, 3. ist Nummer 3.1.1.1 für ...
Anlage VIIIa StVZO (§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung (vom 01.04.2006)
...  1. der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII sowie 2. der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und ... vorliegender Erkenntnisse oder Prüferfahrungen eine Aussage nach Nummer 1.2 der Anlage VIII über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nicht möglich ist. Die ... als eigenständiger Teil nach Maßgabe der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm ... über die Sicherheitsprüfung zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend. 3. Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten ... Werden bei Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung ... als eigenständiger Teil nach Maßgabe von der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel sind nach der hierzu im ... 4.8.2.1 Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b) schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage ... 4.8.2.2 Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe a) schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage ...
Anlage VIIIb StVZO (Anlage VIII Nr. 3.1 und 3.2) Anerkennung von Überwachungsorganisationen (vom 01.04.2012)
... Nachweis über eine durchgeführte Untersuchung nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durch eine anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt, ist dafür ein ... zu machen. Ein vereinbartes Entgelt für die Untersuchung nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durch die anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt ist von ihr gesondert bekannt zu machen und ...
Anlage VIIIc StVZO (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 und Nr. 3.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte (vom 01.04.2006)
Anlage VIIId StVZO (Anlage VIII Nr. 4) Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (vom 01.04.2006)
... Prüfstellen entfernt sind. In besonderen Fällen können die in Nummer 4.1 der Anlage VIII genannte(n) Stelle(n) Abweichungen zulassen oder einen kürzeren Abstand festlegen.  ... ermittelten Messwerte aufnehmen, speichern und bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII in Form eines Nachweises ausdrucken. Die eingesetzte Softwareversion der Messgeräte muss zu ... am Ende dieser Anlage; sie sind der zuständigen Anerkennungsstelle nach Nummer 4 der Anlage VIII oder Nummer 1.1 der Anlage VIIIc zu melden. 5. Schlussbestimmungen  ... ihre Anerkennung beeinflussen können, sind der Anerkennungsstelle nach Nummer 4.1 der Anlage VIII oder Nummer 1.1 der Anlage VIIIc unaufgefordert mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Nummern ... untersucht werden, die unter den Anwendungsbereich der Nummer 12.1.1 Buchstabe a der Anlage VIII fallen. 13) Geräte zur Prüfung von Schließwinkel und Zündzeitpunkt ...
Anlage IXb StVZO (§ 29 Abs. 2 bis 8) Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen
... in dem das Fahrzeug zur nächsten Sicherheitsprüfung nach den Vorschriften der Anlage VIII vorzuführen ist. 2.5 Bezug von Prüfmarken Die Hersteller von ...
Anlage XVIIa StVZO (zu § 41a Abs. 7 und Anlage VIII Nr. 3.1.1.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte (vom 01.04.2006)
Anlage XXVI StVZO (zu § 47 Abs. 3a) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (vom 01.06.2007)
... mit Kompressionszündungsmotor nach Anlage VIIIc Nr. 1 in Verbindung mit Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 anerkannten AU-Kraftfahrzeugwerkstatt durchzuführen. Abweichend von Satz 1 kann ...
 
Zitat in folgenden Normen

52. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 13.08.1996 BGBl. I S. 1319; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.02.1998 BGBl. I S. 390
§ 1 52. StVZOAusnV
... durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII bestätigt worden ...

Fünfzehnte Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 28.02.1967 BGBl. I S. 263; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
§ 1 15. StVZOAusnV (vom 01.03.2007)
... und Sicherheitsprüfungen durchführen. Abweichend von Nummer 3.2.1 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen Sicherheitsprüfungen an diesen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 893
Artikel 1 30. StVZOÄndV
... mit Kompressionszündungsmotor nach Anlage VIIIc Nr. 1 in Verbindung mit Anlage VIII Nr. 3.1.1.1" ersetzt. i) In Anhang III wird beim ersten Spiegelstrich die Angabe ...

Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 470
Artikel 1 41. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Vb oder Vc haben müssen, haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu ... Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die ... Fahrzeug nach Abschluss der Sicherheitsprüfung nach Maßgabe der Nummer 1.3 der Anlage VIII keine Mängel aufweist. Die Vorschriften von Nummer 2.6 der Anlage VIII bleiben ... Nummer 1.3 der Anlage VIII keine Mängel aufweist. Die Vorschriften von Nummer 2.6 der Anlage VIII bleiben unberührt. (5) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass sich die nach ... nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird, und für Prüfmarken in den Fällen der Anlage VIII Nr. 2.4 Satz 5. Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer ... und für Sicherheitsprüfungen ein Prüfprotokoll nach Maßgabe der Anlage VIII zu erstellen und dem Fahrzeughalter oder seinem Beauftragten auszuhändigen. (10) ... ersichtlich ist. (11) Halter von Fahrzeugen, an denen nach Nummer 2.1 der Anlage VIII Sicherheitsprüfungen durchzuführen sind, haben ab dem Tag der Zulassung ... 47 genannten Bestimmungen entspricht, und deren Abgase nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.2 der Anlage VIIIa untersucht werden, sind Plaketten in ... die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten ... Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. ... Kraftfahrzeuge, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, gilt Nummer 2.6 der Anlage VIII und für Kraftfahrzeuge, die vorübergehend stillgelegt worden sind, gilt Nummer 2.7 der ... Kraftfahrzeuge, die vorübergehend stillgelegt worden sind, gilt Nummer 2.7 der Anlage VIII entsprechend. (8) Die Bundeswehr, die Bundespolizei und die Polizeien der Länder ... 3" ersetzt. bb) In Nummer 19 wird die Angabe „Nummer 4.2 Satz 4 der Anlage VIII oder Nummer 8.2 Satz 2 der Anlage VIIIc" durch die Angabe „Nummer 4.3 Satz 5 der Anlage ... oder Nummer 8.2 Satz 2 der Anlage VIIIc" durch die Angabe „Nummer 4.3 Satz 5 der Anlage VIII , Nummer 8.1.1 Satz 2 oder Nummer 8.2.1 Satz 2 der Anlage VIIIc" ersetzt. b) ... § 47a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b und Nummer 2 der Anlage VIII das Abgasverhalten seines Kraftfahrzeugs nicht oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt, ... 47a Abs. 7 in Verbindung mit Nummer 2.6 Satz 1 oder 2 oder Nummer 2.7 Satz 2 oder 3 der Anlage VIII über die Untersuchung des Abgasverhaltens bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder bei ... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben a der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 23 Abs. 4 Satz 7 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben b der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 23 Abs. 4 Satz 7 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben a der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 23 Abs. 5 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben b der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 23 Abs. 5 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben a der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 27 Abs. 3 Satz 1 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... auf Kraftfahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich des Buchstaben b der Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII fallen; bis zu diesem Datum gilt § 27 Abs. 3 Satz 1 in der vor dem 1. April 2006 geltenden ... nach Anlage VIIIc gleichzusetzen." h) Die Übergangsvorschrift zu Anlage VIII (Untersuchung der Fahrzeuge) wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die ... Satz 2 wird durch folgenden Satz ersetzt: „Bis zu diesem Datum gilt Anlage VIII in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung." cc) Folgende Sätze werden ... dem 1. Januar 2010 eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit nach Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII bei Hauptuntersuchungen durchzuführen, 3. ist Nummer 3.1.1.1 für ... 1.2.1.1 fallen, anzuwenden." i) Nach der Übergangsvorschrift zu Anlage VIII (Untersuchung der Fahrzeuge) wird folgende Übergangsvorschrift eingefügt:  ... ist nach dem 31. Dezember 2009 nicht mehr anzuwenden." 10. Die Anlagen VIII , VIIIa, VIIIc und VIIId erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ... Nachweis über eine durchgeführte Untersuchung nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durch eine anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt, ist dafür ein ... zu machen. Ein vereinbartes Entgelt für die Untersuchung nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durch die anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt ist von ihr gesondert bekannt zu machen und ...
Artikel 2 41. StVRÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... wenn kein Nachweis über eine durchgeführte Untersuchung nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO durch eine entsprechend anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt vorliegt. (Bei den im § 47a ... Kraftfahrzeugwerkstatt vorliegt. (Bei den im § 47a Abs. 1 StVZO und Nummer 1.2.1.2 der Anlage VIII StVZO genannten Kraftfahrzeugen entfälIt eine Überprüfung der Abgase nach Nummer ...
Artikel 3 41. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
...  „§ 47a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b und Nr. 2 der Anlage VIII , Abs. 7 i. V. m. Nr. 2.6 Satz 1 und 2 sowie Nr. 2.7 Satz 2 und 3 der Anlage VIII"  ... Nr. 2 der Anlage VIII, Abs. 7 i. V. m. Nr. 2.6 Satz 1 und 2 sowie Nr. 2.7 Satz 2 und 3 der Anlage VIII " ersetzt.  ...
Anhang 41. StVRÄndV
...  VIII (§ 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge 1. ... mit." „Anlage VIIIa (§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung 1. Durchführung und ... 1. der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII sowie 2. der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und ... vorliegender Erkenntnisse oder Prüferfahrungen eine Aussage nach Nummer 1.2 der Anlage VIII über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nicht möglich ist. Die ... als eigenständiger Teil nach Maßgabe der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm ... Werden bei Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung ... als eigenständiger Teil nach Maßgabe von der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel sind nach der hierzu im ... 4.8.2.1 Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b) schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage ... 4.8.2.2 Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe a) schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage ... Verhältnissen „Anlage VIIIc (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 und Nr. 3.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur ... die Durchführungen von Schulungen untersagen." „Anlage VIIId (Anlage VIII Nr. 4) Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, ... Prüfstellen entfernt sind. In besonderen Fällen können die in Nummer 4.1 der Anlage VIII genannte(n) Stelle(n) Abweichungen zulassen oder einen kürzeren Abstand festlegen.  ... ermittelten Messwerte aufnehmen, speichern und bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII in Form eines Nachweises ausdrucken. Die eingesetzte Softwareversion der Messgeräte muss zu ... am Ende dieser Anlage; sie sind der zuständigen Anerkennungsstelle nach Nummer 4 der Anlage VIII oder Nummer 1.1 der Anlage VIIIc zu melden. 5. Schlussbestimmungen  ... ihre Anerkennung beeinflussen können, sind der Anerkennungsstelle nach Nummer 4.1 der Anlage VIII oder Nummer 1.1 der Anlage VIIIc unaufgefordert mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Nummern ... untersucht werden, die unter den Anwendungsbereich der Nummer 12.1.1 Buchstabe a der Anlage VIII fallen. 13) Geräte zur Prüfung von Schließwinkel und Zündzeitpunkt ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 473 9. ZustAnpV Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt. 2. In Anlage VIII Nr. 3.2.5, Anlage VIIIa Nr. 1 Satz 1 und Nr. 3 Satz 2, Anlage VIIIb Nr. 2.5 und 3.5 erster ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 36
Artikel 1 17. GebOStÄndV
... wenn kein Nachweis über eine durchgeführte Untersuchung nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO durch eine entsprechend anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt vorliegt. (Bei den in § 47a ... Kraftfahrzeugwerkstatt vorliegt. (Bei den in § 47a Abs. 1 StVZO und Nummer 1.2.1.2 der Anlage VIII StVZO genannten Kraftfahrzeugen entfällt eine Überprüfung der Abgase nach Nummer ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu ... 25. Die Anlagen I, II und IV bis VII werden aufgehoben. 26. Anlage VIII wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2.3 Satz 6 und in Nummer 2.4 Satz 4 wird ...

Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.03.2006 BGBl. I S. 543
Artikel 1 42. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... nach Absatz 5, der Gasanlagenprüfungen nach Absatz 6 und der Untersuchungen nach Anlage VIII Nr. 3.1.1.2 hat nach Anlage XVIIa zu erfolgen. Die Schulung der in Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 und 3 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988; aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
§ 7 FZV Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
§ 14 FZV Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (vom 09.04.2009)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
Anlage GebOSt zu § 1 Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) (vom 29.04.2009)