§ 27 VersammlG ... Veranstaltungen bereithält oder verteilt. (2) Wer 1. entgegen § 17a Abs. 1 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen ... eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich führt, 2. entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 1 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf ...