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§ 19 - Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 10.04.1968; FNA: 940-9 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 19 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 19 WaStrG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2006Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2833

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 WaStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 WaStrG Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen (vom 17.12.2006)
... verhindern oder zu beseitigen, bedürfen der vorherigen Planfeststellung. Die §§ 14 bis 21 sind anzuwenden. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Planungsvereinfachungsgesetz (PlVereinfG)
G. v. 17.12.1993 BGBl. I S. 2123
Artikel 10 PlVereinfG Übergangsregelungen
... 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 3 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (vom 17.12.2006)
... 1" ersetzt. 2. In § 9 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 bis 23" durch die Angabe „§§ 14 bis 21" ersetzt. 3. § 14 ... Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 bis 23" durch die Angabe „§§ 14 bis 21" ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der ... 1a und 1b werden aufgehoben. d) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 19 Nr. 1" durch die Angabe „§ 14b Nr. 6" ersetzt. 4. Nach § 14 ... Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „(§ 74 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 19 Abs. 1 Nr. 1)" durch die Angabe „(§ 74 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, ... § 14b Nr. 6)" ersetzt. 6. Die §§ 17 bis 19 werden aufgehoben. 7. In § 41 Abs. 6 Satz 2 wird die Angabe „(§ ... bis 19 werden aufgehoben. 7. In § 41 Abs. 6 Satz 2 wird die Angabe „(§ 19 )" durch die Angabe „(§ 14b)" ersetzt. 8. In § 47 Abs. 1 wird ... 14b)" ersetzt. 8. In § 47 Abs. 1 wird die Angabe „§§ 14, 18, 19 , 22, 23, 28, 31, 32, 34 und 37" durch die Angabe „§§ 14, 14b, 14d, 28, 31, ...