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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 ElektronAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektronAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin
V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1130; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1413
§ 1 ElektronErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... Elektroniker/zur Elektronikerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1114) mit Ausnahme der §§ 10 bis 12 zugrunde zu ...