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§ 5 - Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG)

neugefasst durch B. v. 02.12.2004 BGBl. I S. 3122; aufgehoben durch Artikel 6 Nr. 1 G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Geltung ab 12.04.2002; FNA: 9290-13 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner



Der Mautschuldner hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut nachzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten über das Verfahren zum Nachweis der Mautentrichtung zu regeln.



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Frühere Fassungen von § 5 ABMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2009Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
vom 29.05.2009 BGBl. I S. 1170
aktuell vorher 01.09.2007Artikel 3 Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
vom 17.08.2007 BGBl. I S. 1958
aktuellvor 01.09.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 ABMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ABMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ABMG Mautentrichtung und Mauterstattung (vom 01.07.2009)
... insbesondere gelten Absatz 3 Satz 1 und 2 und die auf Grund des Absatzes 3 Satz 3 und des § 5 Satz 2 erlassenen Vorschriften sowie § 7 Abs. 5 und 6 entsprechend. ---  ...
§ 7 ABMG Kontrolle (vom 01.01.2009)
... ein Beleg erteilt worden, so hat er diesen im Rahmen seiner Nachweispflicht nach § 5 bei der Benutzung der Bundesautobahn mitzuführen und auf Verlangen den zur Kontrolle befugten ...
§ 10 ABMG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2009)
...  3. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 2, den Beleg oder den Nachweis nicht ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 20.11.2008 BGBl. I S. 2226
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 6 KfzStNGuaÄndG Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
... ersetzt. 2. In § 4 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2 sowie § 5 Satz 2 werden jeweils die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates" durch die ...

Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
G. v. 17.08.2007 BGBl. I S. 1958
Artikel 3 KraftStGuaÄndG Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
... ersetzt. 2. In § 4 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 sowie § 5 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

LKW-Maut-Verordnung (LKW-MautV)
V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 1003; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.06.2018 BGBl. I S. 1156
Eingangsformel LKW-MautV
... Grund des § 4 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2, des § 5 Satz 2 und des § 12 Satz 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vom 5. ...