Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.10.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland (PersAuswMustV k.a.Abk.)

V. v. 02.07.1986 BGBl. I S. 1009, 1987 I S. 1160; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Geltung ab 01.04.1987; FNA: 210-1-2 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1987 in Kraft.

(2) Die Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland vom 15. März 1983 (BGBl. I S. 291), geändert durch das Gesetz vom 26. Oktober 1984 (BGBl. I S. 1305), wird gleichzeitig aufgehoben.



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