interne Verweise
Zitat in folgenden NormenUnterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 62 Abs. 8 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 1 WettbRÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ... ersetzt. 5. Die §§ 13 und 14 werden durch die folgenden §§ 13 bis 14 ersetzt: „§ 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung ... nicht erkennbar war. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt. § 13a Vertragsstrafe (1) Bei der Festlegung einer angemessenen Vertragsstrafe nach § 13 ... die am 1. September 2021 bereits rechtshängig sind. (2) Die §§ 13 und 13a Absatz 2 und 3 sind nicht anzuwenden auf Abmahnungen, die vor dem 2. Dezember 2020 bereits zugegangen ...
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