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§ 7 - Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)

V. v. 30.10.1997 BGBl. I S. 2616; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.02.2021 BGBl. I S. 310
Geltung ab 06.11.1997; FNA: 754-14-1 Energieversorgung
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§ 7 Missbräuchliche Verwendung von Bezeichnungen



Es ist verboten, Marken, Symbole, Beschriftungen oder andere Etiketten zu verwenden, die nicht im Einklang mit den Anforderungen an die Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 stehen und die geeignet sind, beim Endverbraucher zur Verwechslung mit einer Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 zu führen oder beim Endverbraucher zu einer Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Verbrauchs an Energie oder an anderen wichtigen Ressourcen während des Gebrauchs führen. Dieses Verbot gilt nicht für von der Europäischen Union vorgegebene oder einzelstaatliche Umweltkennzeichnungsregelungen.





 

Frühere Fassungen von § 7 EnVKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.05.2012Artikel 2 Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
vom 10.05.2012 BGBl. I S. 1070

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 EnVKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EnVKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnVKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 EnVKV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.03.2021)
... Verfügung gestellt oder ein dort genannter Hinweis gegeben wird, oder 17. entgegen § 7 Satz 1 eine dort genannte Bezeichnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Artikel 2 EnVKNOG Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
... Verordnungen der Europäischen Union nichts Abweichendes ergibt." 9. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Missbräuchliche Verwendung von ... ergibt." 9. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Missbräuchliche Verwendung von Bezeichnungen Es ist verboten, Marken, Symbole, ... gestellt oder ein dort genannter Hinweis gegeben wird oder 10. entgegen § 7 Satz 1 eine dort genannte Bezeichnung verwendet." 11. Anlage 1 wird wie folgt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
V. v. 24.10.2014 BGBl. I S. 1650
Artikel 1 2. EnVKVÄndV Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
... gestellt oder ein dort genannter Hinweis gegeben wird, oder 18. entgegen § 7 Satz 1 eine dort genannte Bezeichnung verwendet. § 9 Übergangsbestimmung ...